Sie sind in der Lage, Personen oder Organisationen hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO und den österreichischen Datenschutzvorschriften zu beraten.
Sie sind kompetent, die Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten zu überwachen und zu koordinieren. Weiters sind sie in der Lage, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen gem. Art 35 DSGVO zu beraten und ihre Durchführung zu überwachen.
Sie sind kompetent mit Aufsichtsbehörden im Bereich Datenschutz zusammenzuarbeiten und als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde zu fungieren sowie Beratung zu allen sonstigen Fragen in Bezug auf Datenschutz an betroffene Personen zu leisten.