ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der
DPO Consult GmbH

(Fassung von März 2018)

I. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der DPO Consult GmbH
gelten, vorbehaltlich einzelvertraglich vereinbarter Sonderregelungen, ausschließlich diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“ genannt). Maßgeblich ist jeweils
die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen,
somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei
denn, diese werden von der DPO Consult GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden
Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die
unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck
nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

II. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich gesondert
vereinbart.
2.2. Die DPO Consult GmbH ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch
Dritte (Subauftragnehmer) erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich
durch die DPO Consult GmbH selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes
Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
III. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung
des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen
Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2. Der Auftraggeber wird der DPO Consult GmbH auch über vorher durchgeführte und/oder
laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der DPO Consult GmbH auch ohne deren besondere
Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen
Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis
gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt
auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der DPO
Consult GmbH bekannt werden.
3.4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und
gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der
Tätigkeit der DPO Consult GmbH von dieser informiert werden.

IV. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet
sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter der DPO
Consult GmbH zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf
Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

V. Schutz des geistigen Eigentums

5.1. Die Urheberrechte an den von der DPO Consult GmbH und ihren Mitarbeitern und beauftragten
Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten,
Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen,
Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der DPO Consult GmbH. Sie dürfen vom
Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom
Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das
Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der DPO Consult GmbH zu vervielfältigen
und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte
Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der DPO Consult GmbH– insbesondere
etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
5.2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die DPO Consult GmbH
zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung
anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

VI. Honorar

6.1. Die DPO Consult GmbH erhält ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem
Auftraggeber und dem DPO Consult GmbH. Die DPO Consult GmbH ist berechtigt, dem
Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt
entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch die
DPO Consult GmbH fällig.
6.2. Der DPO Consult GmbH wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit
allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
6.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der DPO
Consult GmbH vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
6.4. Bei Zahlungsverzug werden von der DPO Consult GmbH Verzugszinsen im banküblichen
Ausmaß verrechnet.

VII. Elektronische Rechnungslegung

7.1. Die DPO Consult GmbH ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer
Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in
elektronischer Form durch die DPO Consult GmbH ausdrücklich einverstanden.

VIII. Gewährleistung, Haftung

8.1. Die DPO Consult GmbH erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines professionellen
Dienstleistungsunternehmens und den Kenntnissen als eine nach europäischem Recht
zertifizierte Datenschutzbeauftragte.
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8.2. Die Haftung für etwaige Mängel die daraus resultieren, dass der Auftraggeber seinen in diesem
Vertrag vereinbarten Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
nachgekommen ist, wird zu Gänze ausgeschlossen.
8.3. Für Schäden des Auftraggebers aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag haftet die
DPO Consult GmbH bei leichter Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter nur, wenn und
soweit die Schäden auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum
Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich war.

IX. Datenschutz

9.1. Die DPO Consult GmbH ermittelt und verarbeitet sämtliche Daten, die bei dem Auftraggeber
verarbeitet werden und in die der Auftraggeber der DPO Consult GmbH Einsicht gewährt hat,
sohin Stammdaten (Firma, Vorname, Nachname, akademischer Grad, Geburtsdatum,
Firmenbuchnummer, Branche, Berufsbezeichnung, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer,
Faxnummer, Zahlungsmodalitäten, Bestelldaten, UID-Nummer) als auch sensible
personenbezogene Daten (Mitarbeiter-Daten etc). Der Auftraggeber wird darüber informiert,
dass für ihn eine personalisierte „DPO Cloud“ zum Zwecke des elektronischen
Datenaustausches eingerichtet wird und stimmt daher ausdrücklich dem elektronischen
Datenaustausch zu.
9.2. Die oben angeführten Daten werden für die Zwecke der Besorgung der
vertragsgegenständlichen Leistungen verarbeitet. Diese Daten werden spätestens mit
Beendigung dieses Vertragsverhältnisses gelöscht, sofern sie nicht noch für
Verrechnungszwecke oder aus sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflichten
im erforderlichen Mindestausmaß aufbewahrt werden müssen.

X. Teilnahme an Info-Veranstaltungen und Vorträgen

10.1. Die Teilnehmeranzahl bei derartigen von der DPO Consult GmbH abgehaltenen
Veranstaltungen ist beschränkt. Die Sicherung der Teilnehmerplätze ergibt sich aus der
Anmeldereihenfolge. Eine Anmeldung erfolgt schriftlich oder fernmündlich (Online-Anmeldung,
E-Mail) bzw. per Fax und ist rechtsverbindlich. Bei freier Kapazität erhalten die Interessenten
von der DPO Consult GmbH eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Erst mit dieser Bestätigung
ist die Teilnahme an dieser Veranstaltung gesichert.
10.2. Die Teilnahmegebühr an der Veranstaltung ist vor Veranstaltungsbeginn an die DPO Consult
GmbH zu entrichten bzw. zu bezahlen.
10.3. Eine allfällige Stornierung der Teilnahme kann spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
der DPO Consult GmbH schriftlich (E-Mail reicht aus) bekanntgegeben werden, wobei eine
Bearbeitungsgebühr iHv EUR 50,00 fällig wird. Bei späteren Stornierungen bis
Veranstaltungsbeginn sind 50% der Teilnahmegebühr zu bezahlen. Bei Abmeldung am oder
nach dem Veranstaltungstag bzw. bei Nichterscheinen zur Veranstaltung ist die gesamte
Teilnahmegebühr zu bezahlen.
10.4. Von in diesem Punkt VIII. getroffenen Regelungen sind ausdrücklich ausgenommen sämtliche
Veranstaltungen (Workshop, Info-Veranstaltung, Vorträge etc) die aufgrund eines gesonderten
Vertrages mit dem Auftraggeber vereinbart worden sind.

XI. Schlussbestimmungen

11.1. Änderungen des jeweils abgeschlossenen Einzelvertrages und dieser AGB bedürfen der
Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden
bestehen nicht.
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11.2. Auf diese AGB ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen
des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Für
alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB wird die ausschließliche
Zuständigkeit des für 8010 Graz sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

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